Der Landesrechnungshof über das Betriebskonzept
In Zusammenhang mit der Kalkulation der Betriebskosten des BIM
und des sich daraus ergebenden Zuschussbedarfes stellt der LRH
fest, dass die im Regierungsbeschluss vom Juli 2007 „proklamierte“
Vorgabe eines kostendeckenden Betriebes bereits zum damaligen
Zeitpunkt als unrealistisch erkennbar gewesen wäre. Eine derartige
Aussage erfordert doch wesentlich präzisere Berechnungen, die der
LRH zwar mehrfach eingefordert hatte, die aber erst später durchgeführt
wurden und zu einem anderen Ergebnis geführt haben.
Tatsache ist jedenfalls, dass sich die kalkulierten Aufwendungen für
den Betrieb des BIM von € 328.000,-- im Juli 2007 auf nunmehr
zwischen € 728.000,-- und maximal € 877.000,-- erhöhen werden.
Daraus ergibt sich ein jährlicher Zuschussbedarf zwischen
€ 450.000,-- und € 650.000,--.
Anmerkung Uschi: ... Beträge, die in anderen wesentlich wertvolleren Bereichen von Kunst und Kultur bitter fehlen werden.
Jede Kulturinitiative, die derart kalkulieren würde, wäre zurecht schon lange aus dem Subventionstopf des Landes rausgeflogen
Uschi
Donnerstag, 27. Januar 2011
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