Im Zuge der Beschlussfassung des Alkoholverbotes am Boznerplatz lag dem Gemeinderat auch ein Novellierungsvorschlag für die städtische Park- und Spielplatzordnung vor. Dieser war stark ge- und verbotsorientiert und offenbar vom Gedanken geleitet, einzelne Missstände in Parks und auf Spielplätzen dadurch zu beheben, dass man eine für alle geltende, strenge Park- und Spielplatzordnung erlässt.
Von der familienfeindlichen und bedürfnisfernen Aufrechterhaltung des Betretungsverbotes - ausgenommen eigen gekennzeichnete Flächen – für alle über 10-Jährigen bis hin zu detaillierten Nutzungsreglementierungen nach Altersgruppen reichten die Regelungsvorschläge.
Eine heftige, kontroversielle Debatte im letzten Gemeinderat führte dann letztlich dazu, dass lediglich das Alkoholverbot am Boznerplatz mehrheitlich beschlossen wurde. Die Novellierung von Park- und Spielplatzordnung jedoch wurde an den Rechtsausschuss delegiert.
Wir Grüne werden in diese Verhandlungen im Rechtsausschuss mit dem Ansatz hineingehen, dass eine Zivilgesellschaft, die BürgerInnen ernst nimmt, diese nicht dadurch entmündigt, dass ihnen alles vorgeschrieben wird. Wir Grüne glauben an das Verantwortungsbewusstsein und den guten Willen der BürgerInnen und wünschen uns dieses Vertrauen auch von Politik und Verwaltung insgesamt.
Dementsprechend wird eine grüne Parkordnung so viel als möglich zulassen und nur so viel als nötig reglementieren.
Und darüber hinaus wollen wir dort, wo es Probleme und Missstände in Parks und auf Spielplätzen gibt, mit den Mitteln der Information, des Appells und des Dialogs herangehen, und so zielorientiert, verhaltnismäßig und anlassgerecht reagieren.
Ausgehend von den Grundüberlegungen,
dass eine Zivilgesellschaft die BürgerInnen egal welchen Alters ernst nimmt, anstatt sie durch völlige Durchregulierung zu entmündigen,
dass einzelne Abweichungen von gewünschtem/zu erwartendem Verhalten nicht pauschaliert werden sollen,
dass Politik und Verwaltung an das Verantwortungsbewusstsein der BürgerInnen und an ihren „guten Willen“ glauben (sollen) und daher einzelne Missstände mit zielorientierten Mittel des Dialogs, der Information/Kommunikation, des Appells und die ursachenorientierten Intervention beheben sollen
werden wir daher im kommenden Gemeinderat beantragen:
Frau Bürgermeisterin wird ersucht, unter Einbindung der jeweiligen Fachabteilungen, des Ausschusses für Bildung, Gesellschaft, Kinder- und Jugendbetreuung, des JUFF und in Innsbruck ansässiger Fachleute/organisationen ein Maßnahmenbegleitpaket zur neuen Park- und Spielplatzordnung ausarbeiten zu lassen.
Dieses Maßnahmenbegleitpaket soll u.a. folgende Punkte oder Teile davon enthalten:
1) Ausarbeitung von neuen Hinweistafeln in den Parks und auf den Spielplätzen, die vom derzeit üblichen verbalen Formulieren der Ge- und Verbote der Park- und Spielplatzordnung abgehend die wichtigsten Spielregeln vor allem über leicht verständliche Symbole und Bilder transportieren sowie notwendige Texte einladend, freundlich, appellierend, nachvollziehbar und mehrsprachig formulieren.
2) Erhebung der Situierung, der Ausstattung, des Zustandes und der Nutzbarkeit nach Alter und Geschlecht bestehender Spielplätze in den Stadtteilen und daraus abgeleitet Ausarbeitung eines Spielflächenplanes für Innsbruck als Planungsinstrument.
Um, wie in der künftigen Park- und Spielplatzordnung vorgesehen, zwischen diversen Arten von Spielplätzen unterscheiden zu können, den Versorgungsgrad und die Qualität für unterschiedliche NutzerInnengruppen in den einzelnen Stadtteilen feststellen zu können (wobei auch die Angebote für weibliche Kinder und Jugendliche zu berücksichtigen sind) und daraus dann Planungskonsequenzen zu ziehen, erscheint diese Erhebung dringend notwendig.
3) Aufbau von BürgerInnenbeteiligungsverfahren (auch Kinder und Jugendliche) bei der Planung neuer und Sanierung/Adaptierung bestehender Spielplätze, um einerseits den Bedürfnissen vor Ort besser gerecht werden zu können und andererseits Verantwortungsbewusstsein zu wecken.
In München beispielsweise werden seit Mitte der 90er Jahre Spielplätze, Grünanlagen, Parks oder Grünzüge bei ausgewählten Projekten gemeinsam mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen geplant. Es hat sich bewährt, die späteren Nutzerinnen und Nutzer frühzeitig in den Planungsverlauf einzubeziehen. Mit Informationsveranstaltungen, Podiumsdiskussionen, Ortsterminen, Planungsgesprächen, Workshops und Führungen gelingt es, hohe Akzeptanz für die Ausstattung und Gestaltung einer Grünanlage oder den Ablauf einer Baumaßnahme zu erreichen.Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zeugen von Interesse und Ideenreichtum, aber auch von Verständnis und Wissen um die bürgerschaftlichen sowie die planerischen Belange.
Vor allem bei Anlagen, deren Ausstattung und Gestaltung kontrovers diskutiert werden und bei denen mit Konflikten gerechnet werden kann, hat sich die gezielte Beteiligung der späteren Nutzerinnen und Nutzer in der Planungsphase bewährt, und es konnten gemeinsam Lösungen erarbeitet werden.Ziel der Planungsbeteiligung ist aber nicht nur die Zufriedenheit der Nutzerinnen und Nutzer - erfahrungsgemäß übernehmen diese auch später mehr Verantwortung für "ihren" Freiraum und setzen sich engagiert ein, wenn es um die Nutzung, Funktionalität und den Erhalt geht.
4) Aufbau von freizeitpädagogischen Park- und Spielplatzbetreuungsangeboten in den Stadtteilen, um zusätzlich zum unverzichtbaren freien Spielen und „Herumhängen“ dort, wo sinnvoll und notwendig zur Verbesserung des sozialen Klimas im Park/am Spielplatz und zur Förderung der Identifikation mit dem öffentlichen Raum beizutragen.
Seit mehr als zehn Jahren gibt es z.B. in Wien animative, freizeitpädagogische Betreuung - kurz Parkbetreuung. Auslöser dafür waren zunehmende Konflikte in Parks aufgrund unterschiedlicher Bedürfnisse der Parknutzerinnen und Parknutzer sowie fehlende Angebote für junge Menschen - besonders in dicht bebauten Stadtgebieten. Pilotprojekte zeigten die positiven Entwicklungen für das Gemeinwesen in "betreuten" Parks. Das führte zu einer Ausweitung auf nunmehr alle Wiener Bezirke.
Parkbetreuung ist stadtteilorientiert und findet somit im unmittelbaren Wohnumfeld der Kinder und Jugendlichen statt. Angesprochen werden sollen vor allem die Sechs- bis Dreizehnjährigen, wobei es mittlerweile in den meisten Bezirken bereits auch bedürfnisorientierte Programme für Jugendliche gibt. Darüber hinaus werden auch andere Dialoggruppen im Park - wie Eltern oder ältere Menschen - einbezogen. Mit dieser gemeinsamen Interaktion wird eine nachhaltige Verbesserung des sozialen Klimas am Aktionsort angestrebt, das auch zur Identifikation der jungen Menschen mit dem öffentlichen Raum beiträgt.
Zu fixen Zeiten sind mehrmals pro Woche geschulte Betreuerinnen und Betreuer für die Kids da. Mitmachen bringt den Kindern nicht nur neue, kostenlose Spielangebote, sondern auch persönliche Unterstützung und soziale Sicherheit. Die Betreuerinnen und Betreuer sind Vertrauenspersonen, die sich für die Bedürfnisse und Interessen der Kinder und Jugendlichen einsetzen und ihnen individuelle Entfaltungsmöglichkeiten bieten. Der Abbau von Vorurteilen zwischen den Kulturen und Generationen sowie Chancengleichheit durch Mädchen- und Burschenförderung sind wesentliche Ziele der Parkbetreuung.
München kennt das Instrument der SpielplatzpatInnen.
Sie sind AnsprechpartnerInnen vor Ort, nehmen die Wünsche der Kinder und Jugendlichen zur Verbesserung des Spielplatzes auf und leiten sie an das Baureferat weiter. Wenn etwas defekt oder verunreinigt ist, treten sie in Kontakt mit der Hauptabteilung Gartenbau. Sie sind fü die für die Interessen und Wünsche der Kinder und Jugendlichen offen und begegnen ihnen mit Respekt und Akzeptanz. Sie sind Ansprechpartner, keine Aufsichtspersonen.
5) Aufbau einer sozialpädagogisch orientierten „Krisenintervention“, Moderation und Mediation in Fällen gravierender und/oder dauerhafter Konfliktsituationen in Park- und Spielanlagen.
Oftmals kommt es in Parks und auf Spielplätzen zu wirklich ernsthaften Nutzungskonflikten, die professionelle Konfliktlösungsstrategien und dafür geschulte Personen brauchen.