Seit heute Vormittag ist es per telefonischer Ankündigung amtlich. Frau Bürgermeisterin gedenkt am kommenden Dienstag 30.9. um 8.15 Uhr den ominösen Sondergemeinderat zum Alkoholverbot am Bahnhof und zur neuen restriktiven Park- und Spielplatzordnung samt Alkoholverbot am Boznerplatz abzuhalten.
Ein Schelm, wer denkt, dass das im Zusammenhang mit den Nationalratswahlen am Sonntag zu sehen ist. Heute Freitag früher Vormittag telefonische Vorab- und dann um 11.00 schriftliche Einladung, morgen kurz vor der Wahl die entsprechenden Sicherheit suggerierenden Schlagzeilen und dann am Dienstag nach der Wahl die Debatte, die dann nicht mehr wahlrelevant ist. Und das ist gut so für Frau BMin, denn diese kann peinlich werden für ihre Fraktion.
„Zu den Sitzungen des Gemeinderates sind alle Mitglieder durch den Bürgermeister unter Bekanntgabe der Tagesordnung sowie der Art der Sitzung mindestens fünf Tage vor dem Sitzungstermin schriftlich einzuladen. In Fällen, die im öffentlichen Interesse keinen Aufschub dulden, kann diese Frist auf zwölf Stunden verkürzt werden“, heißt es im Innsbrucker Stadtrecht § 20 (2)
Eine schriftliche Einladung heute 11.00 , das heißt, Frau BMin macht von der verkürzten Einladungsfrist. Jahrelang hat die BMfraktion durch gezielte Vertreibungspolitik alles getan, dass sich Probleme am Bahnhof konzentrieren, jahrelang keine Idee von irgendwelchen Problemlösungen statt – verdrängungen und dann hingedrimmt zum Wahltag quasi ein Notinstrument aus dem Stadtrechtshut zaubern, um Stimmungen nutzend förmlich eine Notsituation heraufzubeschwören, auf die die BMinfraktion mit einem Notinstrument reagiert.
Das ist nicht umsichtige problemorientierte Kommunalpolitik. Das ist Missbrauch des Innsbrucker Stadtrechts und des Innsbrucker Gemeinderates, der so noch kurz vor der Wahl als Wahlkampflokomotive der ÖVP instrumentalisiert wird.
Uschi Schwarzl
Freitag, 26. September 2008
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